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Was bedeutet eigentlich „gesichert rechtsextrem“?

Von Peter Haisenko 

Im politisch korrekten Sprachgebrauch beherrschen Konjunktive und Worte wie „mutmaßlich“ den Umgang mit Umständen, die noch nicht von einem Gericht als Tatsache festgestellt worden sind. Geht es aber um „Rechtsextreme“, gelten andere Regeln.

Selbst wenn ein Täter bei seiner Tat von mehreren Menschen beobachtet worden ist, wenn er mit dem blutigen Messer in der Hand über seinem Opfer steht, das Ganze auf Video festgehalten ist, wird in den Medien von einem mutmaßlichen Täter gesprochen. Nicht einmal Mörder darf er genannt werden, denn es wurde noch nicht festgestellt, ob es sich um Mord oder Totschlag gehandelt hat oder ob der mutmaßliche Täter überhaupt schuldfähig ist. Erst wenn der zugehörige Prozess durch alle möglichen Instanzen und Revisionen gegangen und ein Urteil rechtskräftig ist, dann darf man den Täter Täter nennen ohne den Zusatz mutmaßlich. So schwierig das für den „gesunden Menschenverstand“ auch sein mag, es ist juristisch und natürlich auch politisch korrekt.

Vor ein paar Wochen ging die Meldung durch die Medien, der BR hat bei einer Recherche herausgefunden, dass die AfD im Bundestag 100 Mitarbeiter beschäftigt, die rechtsextremistisch sind. Je nachdem, wer diese Meldung weiter verbreitet hat, wurde auch von „gesichert rechtsextrem“ gesprochen. Das sind schwerwiegende Vorwürfe, die natürlich einen politischen Hintergrund haben. Wähler sollen von der AfD abgeschreckt werden. Schnell kam dann die Nachricht hinterher, die AfD beschäftigt auch im bayrischen Landtag Rechtsextreme. Da stellt sich mir die Frage, wenn man sich so sicher ist, warum wird dann keine Namensliste der Rechtsextremen veröffentlicht? Von Beweisen für diese Behauptung mal ganz abgesehen. Ach ja, Beweise braucht es nicht, wenn es gegen AfD, Putin,Trump oder Russland geht.

Mutmaßliche Täter gibt es nur in der BRD

Nicht nur unsere überqualifizierte Außenministerin nennt Putin einen Verbrecher und andere schmähliche Klassifizierungen. Die jüngsten Wahlen in Russland waren undemokratisch und sowieso nur unter massivem Zwang abgehalten. Irgendwelche Beweise dazu? Fehlanzeige. Auch der chinesische Präsident wurde schon als Diktator abqualifiziert. Diplomatische Gepflogenheiten im Umgang mit unserem wichtigsten Handelspartner? Fehlanzeige. Es wird lauthals kommuniziert, dass man Präsident Putin keinesfalls zu seinem überzeugenden Wahlerfolg gratulieren wird. Derartiges Verhalten wäre nur akzeptabel, wenn man sich im Kriegszustand mit Russland befindet. Wird auf diese Weise bestätigt, was Frau Baerbock schon vor einem Jahr verlauten ließ? So, wie andere Psychopathen schon Angriffe direkt auf den Kreml fordern? Mit deutschen Waffen.

Doch zurück zu den Rechtsextremen. Der Verfassungsschutz wird nicht müde, immer neue Eskalationsstufen gegen die AfD zu zünden. Mal ist die zweitstärkste Partei ein Verdachtsfall, dann ein Landesverband gesichert rechtsextrem. Mit dem „Verfassungsschutz“ habe ich sowieso ein grundlegendes Problem. Welche Verfassung schützt der eigentlich? Die BRD hat keine Verfassung, nur ein Grundgesetz und das wird in seinem Text als vorläufig bezeichnet. Und zwar, bis sich ein vereinigtes Deutschland eine Verfassung gibt. Das wurde 1990 versprochen, aber bis heute nicht durchgeführt. Also nochmals: welche Verfassung schützt der Verfassungsschutz? Ja, das könnte man jetzt als Wortklauberei bezeichnen, wenn es nicht so elementar für den Status Deutschlands wäre. Liest man sich nämlich durch verschiedene Definitionen zum Terminus Grundgesetz, findet sich etwas Interessantes: Ein Grundgesetz ist ein Werkzeug, mit dem man einem besetzten Land eine Rechtsgrundlage für die Verwaltung des besetzten Gebiets gibt. Schützt der Verfassungsschutz folglich die (Verwaltungs-)Hoheit der Besatzer über Deutschland?

Müssen V-Männer geschützt werden?

Dieser sogenannte Verfassungsschutz benutzt gegenüber der AfD und ihren Mitgliedern oder auch Wählern Attribute, die allesamt den Begriff rechtsextrem beinhalten. Kleine Nuancierungen gibt es da, zwischen rechtsextrem, rechtsextremistisch und gesichert rechtsextrem. Wo da der Unterschied liegt, erschließt sich mir nur teilweise. Aber ganz gleich, welche Stufe des Rechtsextremen postuliert wird, der Verfassungsschutz hat dazu noch niemals handfeste, gerichtsfeste Beweise angefügt. So fragt sich der aufmerksame Beobachter, woran der Verfassungsschutz das festmacht. Insbesondere wenn ein ganzer Landesverband als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet wird. Selbst wenn gegen diese Einstufung geklagt wird, legt der Verfassungsschutz nicht offen, wie und warum er zu dieser Einstufung gekommen ist. So darf man vermuten, dass auch im Fall der AfD mit V-Männern gearbeitet wird, wie dereinst bei der NPD. Es geht also wie bei den jetzt teilgeschwärzten Akten des RKI wohl mehr um den Schutz von handelnden Personen oder V-Männern.

Der Verfassungsschutz beginnt immer mit einem sogenannten „Prüffall“. Wer darüber entscheidet, entscheiden darf, ob ein Prüffall angemessen ist, ist nicht festgelegt. Es handelt sich also schon am Anfang um ein gewisses Maß an Willkür. Der Prüffall selbst muss aber Regeln folgen. Der Verfassungsschutz kann in diesem Stadium lediglich Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln: Zeitungsartikel, Fernsehbeiträge oder Internetauftritte etwa, aber auch öffentliche Äußerungen der beteiligten Personen, Vereinssatzungen oder Parteiprogramme. Über die Einstufung einer Person oder Gruppierung als Prüffall darf der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht informieren. Man kann also, oder muss sogar, im Geheimen arbeiten.

Die Parteiprogramme sind maßgeblich

Allerdings müsste im Fall der AfD oder ihrer Mitglieder der Prüffall schnell beendet werden, denn in den Vereinssatzungen oder Parteiprogrammen der AfD gibt es nichts, was in irgendeiner Weise verfassungsfeindlich sein könnte. Das heißt, die nächste Stufe „Verdachtsfall“ dürfte nicht gezündet werden. Man bedenke: In der BRD gibt es keine Partei die an Wahlen teilnehmen darf, deren Satzungen und Programme nicht grundgesetzkonform sind. Wie sogar gerichtlich festgestellt worden ist, konnte nicht einmal die NPD verboten werden, weil auch ihr Programm nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Am „linken Rand“ sieht es da anders aus. Die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands, konnte 1956 verboten werden, weil sie in ihrer Satzung ein anderes politisches System forderte. Mit der Neugründung 1968 als DKP, Deutsche Kommunistische Partei, hat sie diesen „Fehler“ nicht mehr gemacht und so ist sie bis heute nicht verboten.

Sieht man in die Parteiprogramme der „Linken“ oder gar der SPD, so finden sich dort Forderungen, die auf einen Systemwechsel zielen. Im sogenannten „Godesberger Programm“ der SPD, das von 1959 bis 1989 gültig war, finden sich Planungsziele, die von „Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien“ sprechen. Das ist grundgesetzwidrig, hat aber nicht einmal zu einem Prüffall geführt. Inwieweit Teile des Parteiprogramms der Grünen grundgesetzwidrig sind, wäre zu überprüfen. Schließlich wollen auch die nicht nur unsere Gesellschaft grundlegend verändern, sondern auch unser Wirtschaftsmodell. Aktuell arbeiten die daran, unsere Wirtschaft, also die Grundlage unseres Wohlstands, nachhaltig zu ruinieren. Ich denke, da braucht es keinen Prüffall, da kann man direkt in den Verdachtsfall einsteigen. Allerdings geht es dann da um „gesichert linksextrem“ und das kann ja nicht kritisiert werden.

Alle Altparteien müssten Verdachtsfälle sein

Die öffentlichen Einlassungen von namhaften Politikern der CDU, CSU, Grünen und FDP zum Verhältnis der BRD zu Russland und dem Ukraine-Krieg sind allesamt grundgesetzwidrig. Auch Kanzlerin Merkel ist in dieser Hinsicht schon über den Verdachtsfall hinaus. Mit Ihrem Betrug mit den Minsk-Abkommen hat sie sowohl gegen § 80 StGB als auch gegen das Grundgesetz verstoßen und das öffentlich bestätigt. Da hilft es auch nicht, dass Merkel den § 80, Vorbereitung eines Angriffskriegs, 2017 hat streichen lassen. Ihr Minsk-Betrug war 2014. Auch Kanzler Schröder hat öffentlich zugegeben, dass die Angriffe auf Jugoslawien grundgesetz- und völkerrechtswidrig waren. Da war auch Fischer von den Grünen beteiligt. Wo ist da der Verfassungsschutz geblieben?

So komme ich zu dem Schluß, dass die AfD die einzige wirkungsfähige Partei ist, die niemals „Alt-Nazis“ in ihren Reihen hatte; die nichts, aber auch gar nichts auf dem Kerbholz hat, was als grundgesetzwidrig bezeichnet werden kann. Genau aus diesem Grund wird zwar geredet von Verbotsverfahren, aber nichts in dieser Richtung ernsthaft getan. Und damit bin ich zurück bei Konjunktiven und mutmaßlich. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor Gericht kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass es dafür keinerlei Grundlage gibt. Dann aber wäre nicht nur der Verfassungsschutz düpiert, sondern auch alle, die der AfD das Etikett „rechtsextrem“ anhängen wollen. Es wäre nicht einmal zulässig, sie als „mutmaßlich rechtsextrem“ zu bezeichnen, denn auch ein mutmaßlicher Mörder/Täter darf nach einem Freispruch nicht mehr mutmaßlicher Täter genannt werden. In diesem Sinn ist auch „gesichert rechtsextrem“ nicht mehr als eine unzulässige Verunglimpfung eines politischen Gegners, solange das nicht von einem Gericht nachvollziehbar festgestellt worden ist. Es wäre jetzt schon zu prüfen, ob jegliche Bezeichnung der AfD als rechtsextrem in all seinen Varianten als Verleumdung strafbar ist. Aber welcher (weisungsgebundene) Staatsanwalt dürfte dieses Verfahren eröffnen? 

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